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Kündigung

Durch die Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft beendet. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und kann fristlos oder fristgerecht, ordentlich oder außerordentlich erklärt werden.

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Behindertensymbol, Geld

BAG: Anspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer auf Entschädigung bei Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts

Mit einer kürzlich ergangenen Entscheidung stärkt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Rechte von Schwerbehinderten. Laut Deutschlands höchstem Arbeitsgericht kann ein schwerbehinderter Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend mac...
Person im Rollstuhl in einem Flur

EuGH: Ausweitung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen in der Probezeit

Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz, dies ist weitreichend bekannt. Nicht so weit verbreitet ist hingegen, dass der Schutz in den ersten sechs Monaten der Probezeit bzw. Wartezeit nach deutschen Recht gerade nicht besteht. Ein neues Urteil des EuGH könnte das allerdings je...
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