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Blogbeiträge zu

Massenentlassungsanzeige

Arbeitsrecht
18.2.2026
Das Erfordernis der Massenentlassungsanzeige – und die Folgen bei fehlender Anzeige

Zum Schutz der Arbeitnehmer verpflichtet die europäische Massenentlassungsrichtlinie (RL 8/59/EG) – in Deutschland primär in §§ 17 ff. KSchG verankert – Arbeitgeber, ab einer bestimmten Anzahl von Entlassungen die zuständige Behörde vorab zu informieren. Zweck dahinter ist, dass die Agentur für Arbeit aufgrund einer sog. Massenentlassungsanzeige vorbereitet ist und möglichst zeitnah neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die Betroffenen finden kann. Wann eine solche Massenentlassungsanzeige notwendig ist und was passiert, wenn diese ausbleibt, erläutern wir in diesem Blogartikel.

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