BAG zur Betriebsratswahl – weniger Wahlbewerber als Sitze für Betriebsratsmitglieder
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 24.04.2024 (Az. 7 ABR 26/23) eine wegweisende Entscheidung zu der Frage getroffen, wie zu verfahren ist, wenn weniger Wahlbewerber bei einer Betriebsratswahl kandidieren, als die nach dem Gesetz vorgesehene Anzahl der Sitze von Betriebsratsmitgliedern.

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