BAG zur Anfechtung eines Prozessvergleichs wegen arglistiger Täuschung:
Prozesse vor den Arbeitsgerichten werden häufig durch einen Vergleich, also eine Einigung beider Seiten, abgeschlossen. Wenn eine Partei dabei aber einer Täuschung oder einem Irrtum unterlag, kann der Vergleich unter Umständen noch im Nachhinein angefochten werden. Das BAG hat in einem aktuellen Urteil jedoch entschieden, dass die Anfechtung nur möglich ist, wenn der Irrtum oder die Täuschung ursächlich für die Einigung waren.