BAG zum Thema Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Änderungskündigung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 29. März 2023 (Az. 5 AZR 255/22) eine wichtige Entscheidung zum Thema Annahmeverzug bei widersprüchlichem Verhalten des Arbeitgebers getroffen. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob ein Arbeitnehmer trotz fehlenden Arbeitsangebots Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung hat, wenn der Arbeitgeber zuvor eine unwirksame Kündigung ausgesprochen hat.