BAG zur Auslegung einer Bezugnahmeklausel auf Tarifverträge in alten Arbeitsverträgen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 13.12.2023 (Az. 4 AZR 286/22) über einen Fall entschieden, bei dem es um die Auslegung von sogenannten Bezugnahmeklauseln ging, die vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform vereinbart worden sind. Eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag regelt, inwiefern Änderungen im Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis automatisch angewendet werden.

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