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Aktuelle Rechtsinfos

Ihre Rechtsanwälte Kupka und Stillfried für Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Strafrecht informieren über aktuelle juristische Entwicklungen.

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Arbeitsrecht
21.7.2025
Urteil des BAG: Kein Anspruch auf tarifvertraglichen Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit von über einem Jahr

Mit Urteil vom 16. April 2024 (Az. 9 AZR 127/23) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine wichtige Entscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen der tarifliche Mehrurlaubsanspruch eines Arbeitnehmers trotz durchgehender krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit entsteht. Die Klausel im Tarifvertrag, wonach krankheitsbedingte Ausfallzeiten von mehr als einem Jahr insgesamt nicht als Beschäftigungszeit bei der Entstehung des Anspruchs auf den Tarifurlaub gezählt werden, verstößt entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Saarland nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.‍

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Arbeitsrecht
14.7.2025
Urteil des BAG zur nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage einer Schwangeren

Eine schwangere Arbeitnehmerin, die vom Arbeitgeber gekündigt wurde, kann eine Kündigungsschutzklage auch noch nach Ablauf der regulären dreiwöchigen Klagefrist erheben, wenn sie erst danach sichere Kenntnis von ihrer Schwangerschaft erlangt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich einen Fall entschieden, bei dem eine Arbeitnehmerin noch während der dreiwöchigen Klagefrist einen Schwangerschaftstest - mit positivem Ergebnis - gemacht hatte, die Schwangerschaft aber erst nach Ablauf der Klagefrist durch eine Ärztin bestätigt wurde. Es stellt sich in solchen Fällen daher rechtlich die Frage, ab wann genau man die Kenntnis von der Schwangerschaft annehmen kann und ob dafür bereits ein positiver Schwangerschaftstest ausreicht.

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Arbeitsrecht
7.7.2025
Befristete Arbeitsverträge 2025 – Rechte, Risiken und Spielräume

Flexibel für Arbeitgeber, riskant für Arbeitnehmer: Befristete Arbeitsverträge sind aus vielen Branchen nicht mehr wegzudenken und gehören längst zum Alltag. Ob in Startups, Großkonzernen oder im öffentlichen Dienst – sie ermöglichen Arbeitgebern eine flexible Personalplanung. Doch für Beschäftigte bedeuten sie oft Unsicherheit und eine erschwerte Lebensplanung. Gerade weil befristete Verträge so weit verbreitet sind, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Die Spielräume sind nämlich enger, als man vermuten könnte – und wer sie überschreitet, riskiert die automatische Entfristung.

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Arbeitsrecht
30.6.2025
KI-Kompetenz im Unternehmen: Müssen Arbeitgeber alle Mitarbeiter zum Thema „künstliche Intelligenz“ schulen?

Über 60 % der Beschäftigten in Deutschland setzen KI-Tools bereits ein – oft ohne Vorgaben des Arbeitgebers. Gemäß Artikel 4 der Europäischen KI-Verordnung müssen Unternehmen die KI-Kompetenz ihres Personals sicherstellen. Wer zu spät handelt, riskiert möglicherweise zukünftig Bußgelder oder eine persönliche Haftung als Geschäftsführer. Dieser Beitrag zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie die neuen Pflichten umsetzen und dabei sogar Ihre Produktivität und Effizienz steigern können.

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Arbeitsrecht
23.6.2025
Koalitionsvertrag 2025 – was sich im Arbeitsrecht ändert

Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat am 9. April 2025 ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin findet sich ein Bündel geplanter Reformen, die unmittelbar den Arbeitsalltag verändern würden: flexiblere Arbeitszeiten, eine verbindliche digitale Zeiterfassung, steuerfreie Zuschläge für Mehrarbeit, stärkere Anreize für den Verbleib älterer Fachkräfte und neue Formen der betrieblichen Mitbestimmung. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten geplanten Neuerungen ein und zeigt, wie Sie sich als Arbeitnehmer darauf einstellen können, falls die Vorhaben tatsächlich in Gesetzesänderungen umgesetzt werden.

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Arbeitsrecht
16.6.2025
BAG zu Sonderzahlungen während Teilzeit in der Elternzeit

Auch während einer Teilzeittätigkeit in Elternzeit haben Arbeitnehmer auf eine tarifliche Sonderzahlung grundsätzlich den vollen Anspruch, die Sonderzahlung darf nicht lediglich anteilig entsprechend des Umfangs der Teilzeittätigkeit geleistet werden. Das BAG hat kürzlich einen Fall entschieden, in dem es noch um die Corona-Sonderzahlung ging. Obwohl die betroffene Mitarbeiterin in Elternzeit war und währenddessen nur in Teilzeit arbeitete, hatte sie Anspruch auf die gleiche tarifliche Sonderzahlung wie die Vollzeitbeschäftigten, so das Urteil des BAG.

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