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Mit Beschluss vom 16. Juli 2024 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine bisherige Rechtsprechung zur Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im Kontext technischer Überwachungseinrichtungen präzisiert und dabei insbesondere die Reichweite der Mitbestimmungspflicht bei Headset-Systemen mit Echtzeitkommunikation verdeutlicht.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 29. März 2023 (Az. 5 AZR 255/22) eine wichtige Entscheidung zum Thema Annahmeverzug bei widersprüchlichem Verhalten des Arbeitgebers getroffen. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob ein Arbeitnehmer trotz fehlenden Arbeitsangebots Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung hat, wenn der Arbeitgeber zuvor eine unwirksame Kündigung ausgesprochen hat.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 07.02.2024 (Az.: 5 AZR 177/3) eine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen bedeutsame Entscheidung zum Thema böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs getroffen. Im Urteil stellt das BAG klar, dass Arbeitnehmer, die auf Annahmeverzugslohn nach einer Kündigung klagen und verhindern, dass ihnen zumutbare Stellenangebote der Agentur für Arbeit überhaupt unterbreitet werden, den Verlust ihres Anspruchs auf Annahmeverzugslohn riskieren.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 20.08.2024 (Az.: 9 AZR 226/23) eine wichtige Entscheidung zum Urlaubsanspruch von Arbeitnehmerinnen nach Mutterschutz und Beschäftigungsverbot getroffen. Das Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmerinnen, die wegen Schwangerschaft und Mutterschutz längere Zeit nicht arbeiten können und schafft neue Klarheit im Umgang mit angesammeltem Urlaub.

Das BAG hat mit Urteil vom 16. April 2024 (Az.: 9 AZR 181/23) eine wichtige Entscheidung zur Anwendbarkeit arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen auf Rückzahlungsansprüche aus Arbeitgeberdarlehen getroffen. Die Entscheidung betrifft insbesondere Darlehen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zur Finanzierung einer beruflichen Qualifikation gewähren, wie etwa für teure Fortbildungen oder Lizenzen.

In arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht für jede Partei die Möglichkeit, einen Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit zu stellen. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn objektive Gründe Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters wecken. Doch wie verhält es sich, wenn ein solcher Befangenheitsantrag erst nach der Verkündung des Urteils gestellt wird? Diese Frage hat das BAG in einem aktuellen Urteil geklärt.
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