Anwalt für Betriebsrat und Betriebsratsgründung
Ein breites Feld braucht Spezialisten
Hier geht es oft um die Bereiche Mitbestimmung und Information des Betriebsrats, den Abschluss und die Verhandlung einer Betriebsvereinbarung, Anspruch auf Unterlassung oder Betriebsratswahlen. Aber auch die Verhandlung von Sozialplänen und Interessenausgleichen im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung bzw. Restrukturierung gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Kosten trägt in der Regel der Arbeitgeber
Die Anwaltskosten, die durch die Vertretung des Betriebsrats enstehen, sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen. Der Betriebsrat hat daher üblicherweise kein Kostenrisiko, wenn er sich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertreten lässt.
Aber auch für Arbeitgeber empfiehlt es sich, rechtzeitig mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu sprechen, wenn es bei der Mitbestimmung oder Verhandlung mit dem Betriebsrat zu Problemen kommen könnte.
Gerne sind wir für Sie da!
Wir führen sowohl für den Betriebsrat als auch für den Arbeitgeber Verhandlungen mit der jeweils anderen Partei. Gerne stellen wir unsere Erfahrung in Ihre Dienste.
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