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Betriebsratsschulungen

Kleiner Besprechungsraum

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts und bieten individuelle Betriebsratsschulungen an. Mit unserer über 20-jährigen Fachkompetenz sind wir für Sie im Großraum München und bundesweit tätig. 

Bei Schulungen von Betriebsräten verfügen wir über jahrelange Erfahrungen und besondere Expertise. Ganz gleich ob Grundlagen- oder Spezialschulung, ob bei uns in den Kanzleiräumen oder Inhouse beim Betriebsrat, ob für einzelne Betriebsratsmitglieder (insbesondere Vorsitzende und Stellvertreter), oder für das ganze Betriebsratsgremium. Wir haben bereits alles gemacht und richten uns ganz nach Ihren Wünschen und den Bedürfnissen Ihrer Betriebsratsarbeit.

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Wir sind die Kanzlei für Arbeitsrecht mit den meisten positiven Bewertungen in München – auch und gerade wegen unserer erfolgreichen Schulungsarbeit!

4,9 von 5 Bewertung

Betriebsratsschulungen bei uns – Ihr Vorteil!

Im Gegensatz zu den zahlreichen großen Anbietern von Betriebsratsschulungen ist die Schulung bei uns keine Massenveranstaltung. Unser Fokus liegt auf individuellen Schulungen für Ihr Betriebsratsgremium. Die Schulungen finden daher exklusiv für Ihren Betriebsrat statt.

So können wir vorab die Bedürfnisse Ihres Betriebsrates, die konkreten Gegebenheiten bei Ihnen im Unternehmen und die konkreten zu schulenden Themen besprechen. Insbesondere können wir auch auf die konkreten bei Ihnen geltenden rechtlichen Grundlagen wie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehen. Damit erhalten Sie von uns ganz konkrete Handlungsoptionen für Ihre weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und wissen anschließend genau, wo Sie ansetzen müssen.

Zudem beraten und unterstützen wir Sie natürlich auch im Nachgang zu unseren Schulungen in der Umsetzung und Durchführung von konkreten – in der Schulung besprochenen – Maßnahmen, wie der Kündigung und Neuverhandlung von Betriebsvereinbarungen, der Durchsetzung Ihrer Mitbestimmungsrechte und vieles mehr.

Hier liegt ein echter Unterschied zu den anonymen Massenveranstaltungen vieler großer Schulungsanbieter und ein wirklicher Mehrwert für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit!

Die Kosten betragen 500 € pro Person, jedes weitere Betriebsratsmitglied eines Unternehmens zahlt 400 €. Die Kosten beinhalten die Teilnahme an der Schulung, den Erhalt von Schulungsunterlagen sowie eine kleine Verköstigung.


U.a. zu folgenden Themen können wir Ihnen individuelle Schulungen anbieten, die ganz auf die Bedürfnisse Ihrer Betriebsratsarbeit zugeschnitten sind:

Gerne können wir Ihrem Betriebsratsgremium eine passende Schulung zusammenstellen und verschiedene Themen auswählen. Wir richten uns hier ganz nach Ihnen und Ihren individuellen Bedürfnissen.

Die Kosten für diese individuellen Schulungen besprechen wir mit Ihnen vorab und unterstützen Sie für die Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber. Sprechen Sie uns an!

Beachten Sie bitte auch unseren Muster-Beschluss zur Entsendung von BR-Mitgliedern zum Download am Ende der Seite.

Die häufigsten Fragen zu Betriebsratsschulungen – Antworten aus der Rechtsprechung

1. Wer wählt die Schulung aus?

Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem Betriebsrat ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt, als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht, BAG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00.

2. Darf der Arbeitgeber ein bestimmtes Budget für Schulungskosten festlegen?

Nein. Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG. Es kommt allein darauf an, ob die Schulungskosten erforderlich und angemessen in diesem Sinne sind, vgl. BAG vom 09.06.1999, AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG. 

Gerne unterstützen wir Sie hier bei Ihrer Einschätzung!

3. Muss der Betriebsrat den billigsten Schulungsanbieter wählen?

Nein. Der Betriebsrat ist im Rahmen der Erforderlichkeit / Angemessenheit nicht verpflichtet den billigsten Anbieter zu wählen, vgl. BAG, Beschluss vom 15.05.1986, AZ. 6 ABR 74/83). 

Gerne unterstützen wir Sie hier bei Ihrer Einschätzung!

4. Was gilt, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit einer Schulung in Frage stellt?

Es ist keine Genehmigung seitens des Arbeitgebers erforderlich. Erforderlich ist lediglich ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss, der sich im Rahmen der von der Rechtsprechung gesetzten Grenzen der Erforderlichkeit und Angemessenheit bewegt.

Verweigert der Arbeitgeber im Nachgang die Schulungskosten zu übernehmen, kann der Betriebsrat die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme und die damit verbundene Kostenübernahme des Arbeitgebers durch ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht feststellen lassen.

5. Brauchen auch langjährige Betriebsratsmitglieder noch Schulungen?

Ja! Auf dem Seminar lernt der Betriebsrat viele neue Dinge, von denen er bisher aus seiner Praxis noch nichts wusste. Zudem muss es BR-Mitgliedern auch möglich sein, ihr Erfahrungswissen auf die rechtliche Genauigkeit hin zu überprüfen bzw. sich andere als die bis dahin üblichen Handlungsoptionen einzuholen. Die Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG dienen gerade dazu, vorhandene Kenntnisse zu systematisieren, dem Betriebsrat Einschätzungs- und Bewertungsmaßstäbe des Arbeitsrechts näher zu bringen und ihm den Zugang zu komplizierten Formulierungen des Gesetzes oder der Kommentierung zu erleichtern“, vgl. Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 3. April 2004 - 12 BV 56/04

Im Übrigen gibt es auch keine allgemeine gültige Obergrenze für die Häufigkeit von Seminarbesuchen eines Betriebsratsmitglieds während einer Amtszeit, vgl. Arbeitsgericht Kaiserslautern, Urteil vom 11.01.2006 – 1 Ca 1735/05

Muster – Beschluss zur Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu einer Schulung

Nachfolgend erhalten Sie einen Musterbeschluss zur Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu einer Schulung. Diesen können Sie gerne verwenden. Klicken Sie hier, um den Beschluss als Word-Datei herunterzuladen!