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Rechtsanwalt Dr. Martin Kupka

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Kupka | Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dr. Martin Kupka ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründungspartner der Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried. Er vertritt und berät bundesweit vor allem Führungskräfte und Arbeitgeber. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind unter anderem die Bereiche variable Vergütung (Bonus, Tantieme, Provision), Beendigungstatbestände (Kündigung, Aufhebungsvertrag) und die Vorbereitung und Durchführung von Restrukturierungen.

Herr Dr. Kupka hat in München Jura studiert, sein Referendariat in München, Brüssel und Speyer abgeleistet und ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Er hat in Regensburg im Bereich Strafrecht und Verfassungsrecht promoviert und 2010 die Doktorwürde erhalten. Herr Dr. Kupka war mehrere Jahre als Leiter der Rechtsabteilung und als Experte für Arbeitsrecht in der Personalabteilung eines großen internationalen Unternehmens tätig, bevor er Anfang 2014 mit Rechtsanwalt Atilla von Stillfried die heutige Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried gründete. 

Herr Dr. Martin Kupka ist Mitglied im Münchener AnwaltVerein e.V. und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.

Rechtsanwalt Dr. Martin Kupka berät auf Deutsch und Englisch.

Wir bieten die Beratung in den Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch an, darüber hinaus können wir die Kommunikation in weiteren Sprachen anbieten, insbesondere Kroatisch, Serbisch und Albanisch.