Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht · Strafrecht · Datenschutzrecht in München
Kontakt

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist ein wesentlicher Bestandteil einer jeden Bewerbung. Daher sollte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer daran gedacht werden, dass man sich auch über die Erstellung eines möglichst guten Arbeitszeugnisses einigt. Aber auch im laufenden Arbeitsverhältnis sollte ein Arbeitnehmer bei einem Vorgesetztenwechsel oder bei einer Änderung der Aufgaben an ein Zwischenzeugnis denken. Gerade wenn das Arbeitsverhältnis sehr lange dauert, empfiehlt es sich, immer wieder ein Zwischenzeugnis anzufordern.

Arbeitszeugnis

Das Thema Zeugnis sollte aber in jedem Fall bei einem Kündigungsschutzprozess oder vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags angeschnitten werden.

Gesetzlicher Anspruch nur auf Note 3

Ohne anderslautende Vereinbarung wird laut herrschender Rechtsprechung vom Bundesarbeitsgericht (BAG) nur die Erstellung eines durchschnittlichen Zeugnisses (entspricht der Note 3, befriedigend) geschuldet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel beweisen kann, dass er überdurchschnittlich gute Leistungen erbracht hat, etwa wenn kurz vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein gutes oder sehr gutes Zwischenzeugnis erstellt worden ist. In der Praxis wird ein erfahrener Arbeitsrechtler in vielen Fällen einem Arbeitnehmer aber Wege aufzeigen können, um zu einem guten Zeugnis zu gelangen.

Auch über ein Zeugnis kann man verhandeln

Daher sollte in keinem Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich eine Klausel zum Thema Zeugnis fehlen. In dieser Klausel sollte sowohl die "Note" als auch entsprechende Schlussformeln für das Arbeitszeugnis geregelt werden. Der Königsweg ist es, wenn man den kompletten Wortlaut des Zeugnisses als Anlage zum Vergleich oder Aufhebungsvertrag beifügt. Dann kann es später nicht mehr zum Streit über das Zeugnis kommen.

Gerne sind wir für Sie da!

Wir helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung oder Erstellung eines Arbeitszeugnisses und stellen Ihnen dabei auch die Erfahrung eines ehemaligen Personalers zur Verfügung. Auch wenn Sie als Arbeitnehmer schon ein (schlechtes) Zeugnis bekommen haben, ist es meistens nicht zu spät, um noch beim Arbeitgeber ein besseres Zeugnis einzufordern - oder einzuklagen.

Kontaktieren Sie uns jetzt