Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht · Strafrecht · Datenschutzrecht in München
Kontakt

Kündigung und Abberufung von Geschäftsführern – das gilt

Die Kündigung und Abberufung eines Geschäftsführers weisen gegenüber der Entlassung eines Arbeitnehmers erhebliche Besonderheiten auf. Das beginnt schon damit, dass ein einfaches Kündigungsschreiben bei Geschäftsführern nicht genügt und geht bis hin zur ordnungsgemäßen Einbeziehung der Gesellschafterversammlung. Wir haben Ihnen alle Details zusammengefasst.

Mann zerreisst Vertrag