
Das BAG musste kürzlich einen Fall entscheiden, in welchem ein Bonusanspruch, der nicht im Arbeitsvertrag, sondern in einer Betriebsvereinbarung enthalten war, von einer Stichtagsregelung abhängig war. Nach dieser Regelung wurde der Bonus für das gesamte Jahr nicht ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eigener Kündigung während des Bezugszeitraumes des Bonus aus dem Arbeitsverhältnis ausschied.

Viele Arbeitgeber gewähren ihren Beschäftigten nicht nur ein festes Arbeitsgehalt, sondern vereinbaren mit ihren Mitarbeitern zusätzlich Bonuszahlungen. Eine mögliche Variante für die Gewährung einer solchen Zusatzleistung ist der Abschluss einer Zielvereinbarung. Wenn eine solche fehlt, kann der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung zu Schadensersatz verpflichtet sein.