Ob in Geschäften, Restaurants oder im klassischen Büro - an vielen Arbeitsplätzen kommt eine Videoüberwachung zum Einsatz. Die Anforderungen für eine solche Mitarbeiterüberwachung durch Filmaufnahmen sind aber streng. Der Grund: Es sind die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer betroffen. Eine Kameraüberwachung am Arbeitsplatz ist daher nur zulässig, wenn die Interessen des Arbeitgebers an der Überwachung die Interessen des Mitarbeiters überwiegen.
Im Datenschutzrecht der DSGVO existieren einige teure Fallen für Arbeitgeber: Wer als Arbeitgeber Daten von Bewerbern und Mitarbeitern verarbeitet, muss diese über die Datenerhebung mit einem Informationsschreiben unterrichten. Das wird im Arbeitsalltag oft übersehen, obwohl bei Verstößen empfindliche Bußgelder drohen. Wir klären, wie Sie sich und Ihren Betrieb absichern.
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO stellt ein bedeutsames Recht des Betroffenen dar. In welchem Umfang Sie als Privatperson Auskunft verlangen können und welche Besonderheiten bei der Antragstellung zu beachten sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Außerdem finden Sie am Ende unseres Beitrags ein kostenloses Muster zum Download.