
Im Zeitalter der Digitalisierung laufen Bewerbungsprozesse immer häufiger ausschließlich über speziell entwickelte Softwareprogramme ab. Das Erfordernis, Bewerbungsunterlagen in Papierform einzureichen, findet sich nur noch vereinzelt. Wie in derart digitalisierten Bewerbungsverfahren die Bewerbungsunterlagen des jeweiligen Bewerbers dem Betriebsrat zur Zustimmung vorzulegen sind, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall.

Im Datenschutzrecht der DSGVO existieren einige teure Fallen für Arbeitgeber: Wer als Arbeitgeber Daten von Bewerbern und Mitarbeitern verarbeitet, muss diese über die Datenerhebung mit einem Informationsschreiben unterrichten. Das wird im Arbeitsalltag oft übersehen, obwohl bei Verstößen empfindliche Bußgelder drohen. Wir klären, wie Sie sich und Ihren Betrieb absichern.

Im Bewerbungsprozess haben Arbeitgeber eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben zu beachten – insbesondere, wenn es sich um einen schwerbehinderten Bewerber handelt. Bei einer Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen gelten nämlich besondere Pflichten, die Arbeitgeber unbedingt kennen sollten. Die vier wichtigsten Pflichten haben wir hier für Sie zusammengefasst.