
Reich dank DS-GVO-Verstoß des Arbeitgebers? Mit dieser Frage musste sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigen. Genauer ging es um die Frage, wann ein immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber gegeben ist (BAG Urteil vom 22.09.2022, 8 AZR 209/21). Wir fassen für Sie zusammen, was für den datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch nun gilt.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat in den letzten Jahren eine immer bedeutendere Rolle in unserer Gesellschaft eingenommen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Unternehmen empfindliche Strafen. Doch wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen für Betroffene aus? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 in Bezug auf Schadensersatzansprüche bei DSGVO-Verletzungen.

In mehreren Beschlüssen, zuletzt vom 27.4.2021, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob der deutsche Kündigungsschutz eines Datenschutzbeauftragten bei nichtöffentlichen Stellen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist.

Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO stellt ein bedeutsames Recht des Betroffenen dar. In welchem Umfang Sie als Privatperson Auskunft verlangen können und welche Besonderheiten bei der Antragstellung zu beachten sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Außerdem finden Sie am Ende unseres Beitrags ein kostenloses Muster zum Download.