
In seinem Urteil vom 25.07.2024 bestätigte das Bundesarbeitsgericht, dass eine Überwachung „krankgeschriebener“ Mitarbeiter nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. Wer diese nicht einhält, riskiert durch die heimliche Überwachung der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch nach den Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat über die Frage einer durch betriebliche Übung begründeten Vertragsbedingung und deren Auslegung entschieden. Konkret ging es im Streitfall um die Frage, ob die Zahlung von Weihnachtsgeld aufgrund von krankheitsbedingten Fehlzeiten gekürzt werden darf.