Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
und Strafrecht in München

Videoüberwachung am Arbeitsplatz – was Arbeitgebern erlaubt ist und was nicht

Ob in Geschäften, Restaurants oder im klassischen Büro - an vielen Arbeitsplätzen kommt eine Videoüberwachung zum Einsatz. Die Anforderungen für eine solche Mitarbeiterüberwachung durch Filmaufnahmen sind aber streng. Der Grund: Es sind die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer betroffen. Eine Kameraüberwachung am Arbeitsplatz ist daher nur zulässig, wenn die Interessen des Arbeitgebers an der Überwachung die Interessen des Mitarbeiters überwiegen.

Überwachungskamera

Weiterlesen: Die nächsten Artikel

Mit Klick auf Cookies akzeptieren stimmen Sie der Speicherung von Cookies in Ihrem Browser zu. Diese werden zur anonymen Analyse der Seitennutzung gespeichert. Unsere Datenschutzbestimmungen Cookies zulassen