
Zwar ist die Corona-Pandemie schon einige Zeit her, doch können aus den Entscheidungen über hierbei arbeitsrechtlich relevante Fragen wichtige Parallelen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezogen werden. In diesem Beitrag befassen wir uns daher mit der im Rahmen der Corona-Krise aufgekommenen - aber weiterhin für andere Erkrankungen relevanten - Frage, ob die Unterlassung einer Impfung bzw. die Weigerung der Vorlage eines Impfnachweises eine arbeitsrechtliche Abmahnung rechtfertigt. Hierzu hat das BAG mit Urteil vom 19.06.2024 (Az.: 5 AZR 192/23) eine Entscheidung getroffen.