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Recht auf Abfindung?

Arbeitsrecht Kündigung Abfindung

Wenn der Arbeitgeber kündigt, erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung – das denken viele. Doch ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung ist die seltene Ausnahme. Eine Kündigung ist in der Regel nicht mit dem Recht auf eine Abfindungszahlung verbunden, wenn die Kündigung selbst rechtmäßig ist. In der Praxis zeigen sich viele Arbeitgeber jedoch bereit, eine Abfindung zu zahlen, um hohe Prozesskosten bei einer Kündigungsschutzklage zu vermeiden.

Was ist eine Abfindung im Arbeitsrecht?

Eine Abfindung ist der finanzielle Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Grundsätzlich sieht das Arbeitsrecht keine Abfindungen vor, wenn ein Arbeitsverhältnis dem Gesetz entsprechend aufgelöst wird – wenn also ein Kündigungsgrund vorliegt und die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Abgesehen von wenigen Fällen, in denen eine Abfindung gesetzlich vorgeschrieben ist, leisten Arbeitgeber in der Praxis jedoch häufig einen finanziellen Ausgleich, um einen riskanten und langwierigen Prozess in Form einer Kündigungsschutzklage zu vermeiden oder ein Urteil abzuwenden.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für Abfindungen?

Das Gesetz kennt nur wenige Konstellationen, in denen der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet ist. Das sind zum Beispiel folgende Fälle:

  • Der Arbeitgeber kann bei einer betriebsbedingten Kündigung von sich aus eine Abfindung anbieten, für den Fall, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt (§ 1a KSchG).

  • Wenn das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers wegen Unzumutbarkeit das Arbeitsverhältnis auflöst, wird der Arbeitgeber zur Leistung einer angemessenen Abfindung verurteilt (§ 9 KSchG)

In seltenen Fällen sehen auch Arbeitsverträge vor, dass der Arbeitgeber im Fall einer Kündigung dem Arbeitnehmer eine Ausgleichszahlung leisten muss. Dies muss dann ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt sein. Ein solcher vertraglicher Anspruch muss selbstverständlich erfüllt werden. Auch aus Tarifverträgen können sich Ansprüche auf Abfindungen ergeben. Außerdem sehen auch manche Betriebsvereinbarungen Ausgleichszahlungen bei Kündigungen vor. Wenn in einem Unternehmen in der Praxis generell Abfindungen gezahlt werden, kann sich das Recht auf Ausgleichszahlungen aufgrund einer betrieblichen Übung ergeben. Ein häufiger Falle von Abfindungszahlungen sind solche nach einem Interessenausgleich oder einen Sozialplan. Auch in einem Aufhebungsvertrag wird in der Regel eine Abfindungszahlung geregelt sein.

Wie hoch sind die Abfindungen?

Da Abfindungen in der Regel individuell ausgehandelt werden, gibt es keine Richtlinien für deren Bemessung. Im Gesetz findet sich – wenn auf eine Abfindung ein Anspruch besteht – aber immer wieder die Bestimmung, dass die Abfindung „angemessen” sein muss. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff muss in jedem Fall individuell ausgelegt werden. Die Angemessenheit richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien, zum Beispiel 

  • der Dauer der Betriebszugehörigkeit,

  • dem Bruttolohn,

  • dem Grund der Entlassung oder besonderen Umständen der Kündigung.

Ausnahmsweise findet sich in § 1a KSchG eine eindeutige Regelung für die Höhe der Abfindung: die Hälfte eines Monatsgehalts für jedes Jahr der Beschäftigung. Diese Regelung gilt jedoch grundsätzlich nur für Betriebe mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten. Beachten Sie hierzu auch unseren Abfindungsrechner

Abfindungen und Arbeitslosengeld

Grundsätzlich kürzt eine erhaltene Abfindung nicht die Höhe des Arbeitslosengelds. Wenn jedoch die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, sieht die Agentur für Arbeit Abfindungen oft als Lohnersatzleistungen an – mit der Folge, dass für diesen Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt. 

Wie setzt man als Arbeitnehmer eine Abfindung durch?

Abgesehen von wenigen Ausnahmen werden Abfindungen meist frei ausgehandelt. Der Arbeitgeber hat naturgemäß ein Interesse daran, einen langen, riskanten und kostenintensiven Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. In anderen Fällen wird die Abfindung im Vorfeld eines Prozesses ausgehandelt – oder der Arbeitgeber erklärt sich im Verlauf des Rechtsstreits bereit, eine Abfindung zu zahlen, um eine Niederlage vor Gericht zu vermeiden. Eine direkte Klage auf Durchsetzung einer Abfindung ist jedoch die ganz seltene Ausnahme.

Dennoch werden die allermeisten Kündigungsschutzprozesse durch eine Abfindungszahlung im Rahmen eines Vergleichs einvernehmlich beendet. Hierbei sind vor allem die Erfolgsaussichten des Kündigungsschutzprozesses aber auch sehr viel verhandlungstaktische und nicht selten psychologische Faktoren entscheidend. Es empfiehlt sich dringend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an seiner Seite zu haben, der Erfahrung in der Verhandlung von Abfindungen hat.