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Arbeitsvertrag

Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer erst einmal darauf geeinigt, ein Arbeitsverhältnis einzugehen, geht es mit der Unterschrift des Arbeitsvertrags oft sehr schnell. Dies kann für beide Seiten riskant sein, da wie so oft auch hier der Teufel im Detail steckt.

Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, können einige Regelungen unwirksam sein

So können gut ausgetüftelte Regelungen etwa unwirksam sein, weil sie dem Gesetz oder einem Tarifvertrag widersprechen. Oft wissen die Vertragsparteien aber gar nicht, dass auf das geplante Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, etwa wenn es eine Allgemeingültigkeitserklärung gibt.

Arbeitsvertrag

Stimmt das Verhältnis Leistung - Gegenleistung ?

Auch sollte man sich als Arbeitnehmer genau das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ansehen. Für wie viel Geld muss wie viel gearbeitet werden? So sind variable Gehaltsbestandteile oft an nicht spezifizierte Voraussetzungen geknüpft oder eine jährliche Sonderzahlung an einen Widerrufsvorbehalt oder einen Freiwilligkeitsvorbehalt geknüpft. Auch wenn Letztere in sehr vielen Fällen unwirksam sein dürften, so muss man später dennoch erst um sein Recht streiten.

Überstundenregelungen - wirklich wirksam und fair?

Auch beim Thema Überstunden sollte man genau sein. Als Arbeitgeber muss man wissen, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden kann. Möglich ist es jedoch, zu regeln, dass beispielsweise bis zu fünf Überstunden pro Woche pauschal mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Hier kommt man als Arbeitnehmer schnell auf eine 45-Stunden-Woche. Da erscheint einem das vermeintlich gute Gehalt dann doch in einem anderen Licht.

Interessant kann auch sein, wenn etwas im Arbeitsvertrag nicht geregelt wurde: Steht beispielsweise kein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag, so kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach billigem Ermessen in ganz Deutschland versetzen.

Hier könnte man noch seitenweise Beispiele aufzählen. Doch das würde den Rahmen einer kurzen Einführung sprengen.

Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten wirklich? Fallstrick Ausschlussfrist

Wichtig ist, dass man auch im laufenden Arbeitsverhältnis seine Rechte und Pflichten kennen sollte. Als Beispiel sollen hier die üblichen Regelungen zu Ausschlussfristen genannt werden, die vorsehen, dass alle gegenseitigen Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit schriftlich gegenüber der Gegenseite geltend gemacht werden. Üblich sind hier beispielsweise 3-monatige Ausschlussfristen. Wenn man diese nicht kennt und mit der Geltendmachung seiner Ansprüchen zu lange wartet, so wird man viel Geld verlieren.

Gerne sind wir für Sie da!

Es empfiehlt sich in jedem Fall, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, einen Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung genau zu prüfen bzw. von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Hat man dies nicht getan, so sollte man zumindest wissen, was im Arbeitsvertrag steht und was es bedeutet. Auch werden manche Regelungen durch neue Rechtsprechung plötzlich unwirksam. Hier empfiehlt sich oft eine nachträglich Anpassung des Arbeitsvertrages. Gerne überprüfen wir Ihre Verträge auf Wirksamkeit, Chancen und Risiken und geben konkrete Ratschläge - unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, ob vor oder nach Unterzeichnung.