In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt sich häufig die Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung geleisteter Überstunden haben und welche Anforderungen an die Darlegung und den Beweis solcher Ansprüche zu stellen sind, wenn man eine Klage gegen den Arbeitgeber erhebt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Frage mit Urteil vom 4. Mai 2022 (Az.: 5 AZR 574/21) erneut aufgegriffen und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Eine schwangere Arbeitnehmerin, die vom Arbeitgeber gekündigt wurde, kann eine Kündigungsschutzklage auch noch nach Ablauf der regulären dreiwöchigen Klagefrist erheben, wenn sie erst danach sichere Kenntnis von ihrer Schwangerschaft erlangt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich einen Fall entschieden, bei dem eine Arbeitnehmerin noch während der dreiwöchigen Klagefrist einen Schwangerschaftstest - mit positivem Ergebnis - gemacht hatte, die Schwangerschaft aber erst nach Ablauf der Klagefrist durch eine Ärztin bestätigt wurde. Es stellt sich in solchen Fällen daher rechtlich die Frage, ab wann genau man die Kenntnis von der Schwangerschaft annehmen kann und ob dafür bereits ein positiver Schwangerschaftstest ausreicht.
Als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst kann es passieren, dass man bei einer Bewerbung auf eine andere Stelle trotz guter Qualifikation nicht zum Zuge kommt, und eventuell auch ein anderer Bewerber vorrangig berücksichtigt wird. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit einer sogenannten Konkurrentenklage. Was Sie zur Konkurrentenklage wissen müssen, können Sie in diesem Blogbeitrag nachlesen.