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BAG: Anspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer auf Entschädigung bei Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts

Mit einer kürzlich ergangenen Entscheidung stärkt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Rechte von Schwerbehinderten. Laut Deutschlands höchstem Arbeitsgericht kann ein schwerbehinderter Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen, wenn der Arbeitgeber gegen Verfahrens- oder Förderpflichten zugunsten von schwerbehinderten Menschen verstößt. Das ist insbesondere bei Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts der Fall.

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