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Rechtsprechung
Die Rechtsprechung übt in einem Staat mit Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt aus (Judikative). Dies sind in Deutschland die Gerichte. Im Arbeitsrecht besteht die Gerichtsbarkeit aus drei Instanzen: dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht. Gegen die Entscheidung eines Gerichts einer der beiden ersten Instanzen können jeweils Rechtsmittel eingelegt werden, die Berufung und die Revision.


BAG: Schadensersatz aufgrund fehlender Zielvereinbarung möglich

Trend zum Homeoffice: Kann das bei einer Änderungskündigung schützen?

Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bezüglich anderweitiger Erwerbsmöglichkeiten gekündigter Arbeitnehmer

Tücken des Urlaubsanspruchs: Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung im Lichte aktueller Rechtsprechung

Mangelnde Sprachkenntnisse oder ethnische Diskriminierung?

Keine Verlängerung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

EuGH stärkt den Viktimisierungsschutz

Kündigungsschutzklage wahrt Frist auch bei Änderungsschutzklagen
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