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Fortbildungskosten: Rückzahlung bei Nichtablegen der Prüfung? Das sagt das BAG

Arbeitsrecht Ausbildung Arbeitsvertrag Rechtsprechung Fortbildung

Die Rückzahlung von Fortbildungskosten ist ein Dauerbrenner im Arbeitsrecht. Finanzieren Arbeitgeber eine Fortbildung oder Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter, können Sie grundsätzlich eine Rückzahlungspflicht im Arbeitsvertrag vereinbaren. Für eine wirksame Rückzahlungsklausel gelten aber strenge Voraussetzungen, die das Bundesarbeitsgericht nun weiter für den Fall einer Rückzahlung bei Nichtantritts der Prüfung konkretisiert hat. Vorneweg: Arbeitgeber müssen bei solchen Klauseln weiterhin ganz genau auf die Formulierung achten.

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