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Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten - Anforderungen an Fortbildungsklauseln 

Wenn Arbeitgeber die Kosten für die Aus- oder Fortbildung ihrer Arbeitnehmer übernehmen, findet sich nahezu immer auch eine Rückzahlungsklausel im Vertrag. Diese besagt, dass der Mitarbeiter im Falle der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Aus- und Fortbildungskosten zurückzahlen muss. Doch nicht immer sind solche Klauseln wirksam. 

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