
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat über die Frage einer durch betriebliche Übung begründeten Vertragsbedingung und deren Auslegung entschieden. Konkret ging es im Streitfall um die Frage, ob die Zahlung von Weihnachtsgeld aufgrund von krankheitsbedingten Fehlzeiten gekürzt werden darf.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 13.12.2023 (Az. 4 AZR 286/22) über einen Fall entschieden, bei dem es um die Auslegung von sogenannten Bezugnahmeklauseln ging, die vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform vereinbart worden sind. Eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag regelt, inwiefern Änderungen im Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis automatisch angewendet werden.

Das BAG hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem der Arbeitnehmer – ein deutscher Pilot mit Einsatzbasis Berlin-Schönefeld – von seiner irischen Arbeitgeberin die Auszahlung einbehaltener Vergütung verlangte, nachdem die Fluggesellschaft wegen einer arbeitsvertraglichen Rückzahlungsklausel einen Großteil der vorherigen Ausbildungskosten für den Piloten von dessen Gehalt abgezogen hatte.