
Das BAG hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem der Arbeitnehmer – ein deutscher Pilot mit Einsatzbasis Berlin-Schönefeld – von seiner irischen Arbeitgeberin die Auszahlung einbehaltener Vergütung verlangte, nachdem die Fluggesellschaft wegen einer arbeitsvertraglichen Rückzahlungsklausel einen Großteil der vorherigen Ausbildungskosten für den Piloten von dessen Gehalt abgezogen hatte.