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Urteil: Dienstliche SMS muss in Freizeit nicht gelesen werden

Arbeitsrecht Arbeitszeit Rechtsprechung

Ob nach Feierabend, im Urlaub oder bei Krankschreibung – viele Arbeitgeber erwarten, dass Arbeitnehmer ihre dienstlichen Mails und Nachrichten auch in der Freizeit checken. Dass diese Erwartungshaltung rechtlich nicht haltbar ist, bestätigt ein Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein: Mitarbeiter müssen dienstliche SMS und Mails nicht in ihrer Freizeit lesen. 

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