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EuGH: Urlaubsansprüche verjähren nicht ohne Hinweis des Arbeitgebers

Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlich einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wird der Urlaub allerdings nicht rechtzeitig genommen, kann er allerdings verfallen oder verjähren. Doch das passiert – anders als bei sonstigen Ansprüchen – nicht einfach ohne Weiteres, wie der Europäische Gerichtshof klarstellte. Ein Urteil mit riesigen Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Urlaub

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