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Betriebsratsvergütung Teil II – Anpassung der Betriebsratsvergütung nach BGH-Urteil

Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. Januar 2023 (Az.: 6 StR 133/22) zum Thema Untreue-Risiko bei zu hoher Betriebsratsvergütung wird nun auch in der arbeitsrechtlichen Praxis umgesetzt. Denn für Arbeitgebervertreter und Betriebsräte ist dieses strafrechtliche Urteil auch arbeitsrechtlich relevant: aufgrund der bisher oftmals großzügig gezahlten Betriebsratsvergütung kommt es in Folge des Urteils des BGH zur Anpassung der Betriebsratsvergütungen nach unten. Viele betroffene Betriebsräte wollen das nicht hinnehmen und prozessieren derzeit vor verschiedenen Arbeitsgerichten. Es ist absehbar, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, sondern in naher Zukunft viele gleichgelagerte Fälle auftreten werden. Daher erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag die Auswirkungen der Entscheidung des BGH auf die arbeitsrechtliche Praxis.

Person hält aufgefächertes Geld