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Blogbeiträge zu

Bewerbungsverfahren

Arbeitsrecht
18.5.2026
BAG: Kein Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl. befristeter Stelle nach Vorbeschäftigung

Öffentliche Arbeitgeber entscheiden sich in der Praxis häufig dafür, bestimmte Stellen nur mittels eines befristeten Arbeitsvertrags zu besetzen. Da eine sachgrundlose Befristung bei dem gleichen Arbeitgeber aber nur bis maximal zwei Jahre möglich ist, wurde in einem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheidenden Fall eine Bewerberin, die zuvor bei dem öffentlichen Arbeitgeber bereits ein anderes befristetes Arbeitsverhältnis hatte, nicht mehr in dessen Auswahlentscheidung hinsichtlich der Bewerbungen einbezogen. Das BAG hatte nun zu entscheiden, ob ein Arbeitgeber Bewerber auch dann in die Auswahl um sachgrundlos befristet ausgeschriebene Stellen einbeziehen muss, wenn zwischen den Parteien bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

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