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BAG-Urteil: Anordnung einer Corona-Testpflicht durch den Arbeitgeber rechtmäßig

Bis heute befürworten viele Arbeitgeber die Einführung einer Corona-Testpflicht für Mitarbeiter. Insbesondere auf Stellen mit Kundenkontakt sollen sich Angestellte in bestimmten Intervallen auf COVID-19 testen lassen, um ungewollte Infektionen zu vermeiden. Diese Anordnungen durch den Arbeitgeber waren lange Zeit umstritten. Nun sprach das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Machtwort: Eine Corona-Testpflicht ist grundsätzlich rechtmäßig. 

Frau mit Schild: I am your Boss

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