Das BAG hat mit Urteil vom 16. April 2024 (Az.: 9 AZR 181/23) eine wichtige Entscheidung zur Anwendbarkeit arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen auf Rückzahlungsansprüche aus Arbeitgeberdarlehen getroffen. Die Entscheidung betrifft insbesondere Darlehen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zur Finanzierung einer beruflichen Qualifikation gewähren, wie etwa für teure Fortbildungen oder Lizenzen.
Mit Urteil vom 20. Juni 2018 – 5 AZR 262/17 – kam der fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu dem Ergebnis, dass die Frist zur Klageerhebung während laufender außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen vorübergehend gehemmt ist beziehungsweise nicht läuft, wenn eine Ausschlussklausel die Klageerhebung innerhalb einer bestimmten Frist vorschreibt.
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