Rechtsprechung
Die Rechtsprechung übt in einem Staat mit Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt aus (Judikative). Dies sind in Deutschland die Gerichte. Im Arbeitsrecht besteht die Gerichtsbarkeit aus drei Instanzen: dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht. Gegen die Entscheidung eines Gerichts einer der beiden ersten Instanzen können jeweils Rechtsmittel eingelegt werden, die Berufung und die Revision.