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und Strafrecht in München

Rechtsprechung

Die Rechtsprechung übt in einem Staat mit Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt aus (Judikative). Dies sind in Deutschland die Gerichte. Im Arbeitsrecht besteht die Gerichtsbarkeit aus drei Instanzen: dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht. Gegen die Entscheidung eines Gerichts einer der beiden ersten Instanzen können jeweils Rechtsmittel eingelegt werden, die Berufung und die Revision.

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Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten - Anforderungen an Fortbildungsklauseln 

Wenn Arbeitgeber die Kosten für die Aus- oder Fortbildung ihrer Arbeitnehmer übernehmen, findet sich nahezu immer auch eine Rückzahlungsklausel im Vertrag. Diese besagt, dass der Mitarbeiter im Falle der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Aus- und Fortbildungskosten ...
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