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Rechtsprechung
Die Rechtsprechung übt in einem Staat mit Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt aus (Judikative). Dies sind in Deutschland die Gerichte. Im Arbeitsrecht besteht die Gerichtsbarkeit aus drei Instanzen: dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht. Gegen die Entscheidung eines Gerichts einer der beiden ersten Instanzen können jeweils Rechtsmittel eingelegt werden, die Berufung und die Revision.


EuGH: Ausweitung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen in der Probezeit

Arbeitsgericht Berlin: Kündigung wegen fehlender Corona-Schutzimpfung rechtmäßig

Drohung mit Krankmeldung – ein No-Go bei Arbeitnehmern

Umkleidezeit als bezahlte Arbeitszeit – wann Umziehen entlohnt werden muss

LAG: Arbeitgeber darf eine Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen

BAG: Kein Lohn für Arbeitnehmer im Lockdown

Smartphone, Notebook? Welche Arbeitsmittel muss mir der Arbeitgeber bereitstellen?
