
Rechtsprechung
Die Rechtsprechung übt in einem Staat mit Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt aus (Judikative). Dies sind in Deutschland die Gerichte. Im Arbeitsrecht besteht die Gerichtsbarkeit aus drei Instanzen: dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht. Gegen die Entscheidung eines Gerichts einer der beiden ersten Instanzen können jeweils Rechtsmittel eingelegt werden, die Berufung und die Revision.


Mangelnde Sprachkenntnisse oder ethnische Diskriminierung?

Keine Verlängerung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

EuGH stärkt den Viktimisierungsschutz

Kündigungsschutzklage wahrt Frist auch bei Änderungsschutzklagen

Weniger Lohn? Schweigen ist keine Zustimmung

Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten: BAG ändert Rechtsprechung

Zusatzurlaubsanspruch für Schwerbehinderte verfällt nicht automatisch
