Kündigung
Durch die Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft beendet. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und kann fristlos oder fristgerecht, ordentlich oder außerordentlich erklärt werden.
Ukraine-Konflikt im Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen politischer Einstellung im Fall Valery Gergiev
Bundesarbeitsgericht zur Kündigung bei längerer Arbeitsunfähigkeit – ohne bEM geht nichts
Corona-Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen – das müssen Arbeitgeber zu Kündigungen und Lohnzahlungen wissen
Kündigung bei befristetem Arbeitsvertrag – das gilt
Kündigungsschutz eines Datenschutzbeauftragten
Trend zum Homeoffice: Kann das bei einer Änderungskündigung schützen?
Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bezüglich anderweitiger Erwerbsmöglichkeiten gekündigter Arbeitnehmer
Kündigung und Kündigungsschutz in der Insolvenz: Diese Regeln gelten
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