
Kündigung
Durch die Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft beendet. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und kann fristlos oder fristgerecht, ordentlich oder außerordentlich erklärt werden.


Warum Sie nicht um einen Aufhebungsvertrag bitten sollten?

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Der Sonderkündigungsschutz – was Sie wissen müssen

Kein Kündigungsschutz aus dem Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz

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Nachteilsausgleich und Sozialplan-Abfindung sind verrechenbar

Recht auf Abfindung?

Surfen am Arbeitsplatz – wann darf der Arbeitgeber prüfen?

Die Anhörung bei Verdachtskündigung - welche Maßstäbe gelten?

Kündigung wegen schlechter Arbeit – Minderleister / low performer
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