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Kündigung

Durch die Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft beendet. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und kann fristlos oder fristgerecht, ordentlich oder außerordentlich erklärt werden.

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Hammer Urteil Geld

Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bezüglich anderweitiger Erwerbsmöglichkeiten gekündigter Arbeitnehmer

Erweist sich eine Kündigung durch den Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess als unwirksam, steht dem Arbeitnehmer für den Zeitraum seit der unwirksamen Kündigung sogenannter Annahmeverzugslohn zu. Dieser kann jedoch gekürzt werden, unter anderem wenn der Arbeitnehmer es in der Zwischenzeit böswi...
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