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und Strafrecht in München

Betriebsrat

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er wird von den Arbeitnehmern im Betrieb gewählt und bestimmt und wirkt in den Angelegenheiten des Betriebes mit. Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden.

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Mann springt über Abgrund

Betriebsübergang – Folgen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsrat

Ein Betriebsübergang ist selbst bei kleinen Betrieben mit zahlreichen Folgen für Arbeitnehmer und Betriebsrat verbunden. Deshalb treffen Arbeitgeber bereits im Vorfeld vielfältige Pflichten, wenn der Betrieb auf einen neuen Inhaber übertragen werden soll. Welche Pflichten das sind, welche Rechte ...
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