Betriebsrat
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er wird von den Arbeitnehmern im Betrieb gewählt und bestimmt und wirkt in den Angelegenheiten des Betriebes mit. Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden.