
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 07.02.2024 (Az. 7 ABR 8/23) über einen Fall entschieden, bei dem es um den Beurteilungsspielraum des Betriebsrats hinsichtlich der Entscheidung über die Entsendung ihrer Mitglieder auf eine Schulung ging sowie die Verpflichtung des Arbeitgebers, die damit zusammenhängenden Kosten zu übernehmen.

Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hat über die Frage entschieden, ob ein Arbeitgeber die von ihm (zu Unrecht) beglichenen Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch ein Betriebsratsmitglied mit dem Lohnanspruch dieses Arbeitnehmers aufrechnen kann. Dabei behandelt das Gericht auch die Frage, welche im Rahmen der Betriebsratstätigkeit anfallenden Kosten der Arbeitgeber überhaupt zu tragen hat.