
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 07.02.2024 (Az. 7 ABR 8/23) über einen Fall entschieden, bei dem es um den Beurteilungsspielraum des Betriebsrats hinsichtlich der Entscheidung über die Entsendung ihrer Mitglieder auf eine Schulung ging sowie die Verpflichtung des Arbeitgebers, die damit zusammenhängenden Kosten zu übernehmen.