
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 17.10.2023 (Az. 1 ABR 24/22) eine wegweisende Entscheidung zum Thema Handyverbot während der Arbeitszeit getroffen. Dabei wurde entschieden, dass dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zusteht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen.