Kündigungsschutz
Kündigungsschutz besteht in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmern für Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehöhren. Für den Arbeitgeber gelten in diesen Fällen erhöhte Anforderungen an die Kündigung, gemäß dem Kündigungsschutzgesetz.