Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Art des Dienstvertrages und in § 611a BGB geregelt. Beim Arbeitsvertrag verpflichtet sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung des Arbeitslohns und Gewährung des Urlaubs. Außerdem werden durch den Arbeitsvertrag verschiedene Fürsorge- und Arbeitsschutzpflichten begründet.