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Im Zeitalter der Digitalisierung laufen Bewerbungsprozesse immer häufiger ausschließlich über speziell entwickelte Softwareprogramme ab. Das Erfordernis, Bewerbungsunterlagen in Papierform einzureichen, findet sich nur noch vereinzelt. Wie in derart digitalisierten Bewerbungsverfahren die Bewerbungsunterlagen des jeweiligen Bewerbers dem Betriebsrat zur Zustimmung vorzulegen sind, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall.

In seinem Urteil vom 25.07.2024 bestätigte das Bundesarbeitsgericht, dass eine Überwachung „krankgeschriebener“ Mitarbeiter nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. Wer diese nicht einhält, riskiert durch die heimliche Überwachung der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch nach den Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Kommt es bei einem Arbeitnehmer zu häufigen Kurzerkrankungen oder einer sehr langen Erkrankung, kann es sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber von Vorteil sein, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Unter welchen Umständen dies der Fall ist und was es dabei zu beachten gilt, fassen wir in diesem Beitrag zusammen.

Zwar ist die Corona-Pandemie schon einige Zeit her, doch können aus den Entscheidungen über hierbei arbeitsrechtlich relevante Fragen wichtige Parallelen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezogen werden. In diesem Beitrag befassen wir uns daher mit der im Rahmen der Corona-Krise aufgekommenen - aber weiterhin für andere Erkrankungen relevanten - Frage, ob die Unterlassung einer Impfung bzw. die Weigerung der Vorlage eines Impfnachweises eine arbeitsrechtliche Abmahnung rechtfertigt. Hierzu hat das BAG mit Urteil vom 19.06.2024 (Az.: 5 AZR 192/23) eine Entscheidung getroffen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 17.10.2023 (Az. 1 ABR 24/22) eine wegweisende Entscheidung zum Thema Handyverbot während der Arbeitszeit getroffen. Dabei wurde entschieden, dass dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zusteht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen.

Eine Betriebsvereinbarung kann im Rahmen eines Beschäftigungskontextes herangezogen werden, um die datenschutzrechtliche Grundlage eines Betriebs zu regeln. Doch das bedeutet nicht, dass Arbeitgeber und Betriebsräte hier den Mindestschutz der Datenrecht-Grundverordnung unterlaufen können. Wer hier nicht aufpasst, riskiert eine (teil-)unwirksame Betriebsvereinbarung und sogar Schadensersatzansprüche.
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