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Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen: Was möglich ist und was nicht

Arbeitsrecht Arbeitsvertrag Rechtsprechung

Arbeitgeber können in den Arbeitsvertrage Vertragsstrafen aufnehmen, um Arbeitnehmer bei bestimmten Pflichtverletzungen zur Zahlung einer Strafe zu verpflichten. So lässt sich bei einem Fehlverhalten des Mitarbeiters eine pauschale Geldsumme einfordern, ohne dass ein tatsächlicher Schaden bewiesen werden muss. Da die Folgen für Arbeitnehmer gravierend sind, gibt es scharfe Grenzen für Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen. Werden diese Grenzen überschritten, fällt die Vertragsstrafe in sich zusammen.

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