Mutterschutz und Elternzeit
Das Mutterschutzgesetz gewährt Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit Kündigungs-, Gesundheits-, und Lohnschutz. Der Arbeitgeber ist während des Mutterschutzes regelmäßig zur Fortzahlung des Arbeitsentgeltes verpflichtet, während die Mütter je nach Art der Tätigkeit für die Dauer des Mutterschutzes nicht oder nur eingeschränkt beschäftigt werden dürfen.
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