Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
und Strafrecht in München

Urlaub während Mutterschutz und Elternzeit - das gilt rechtlich

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Mindesturlaub zum Zwecke der Erholung gemäß § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Häufig stehen Arbeitnehmern durch Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag sogar noch mehr Urlaubstage zu. Doch was passiert mit dem Urlaub während des Mutterschutzes und der Elternzeit? Die Antwort: Es kommt auf das Verhalten des Arbeitgebers an.

Urlaub | Baby mit Person am Strand

Weiterlesen: Die nächsten Artikel

Mit Klick auf Cookies akzeptieren stimmen Sie der Speicherung von Cookies in Ihrem Browser zu. Diese werden zur anonymen Analyse der Seitennutzung gespeichert. Unsere Datenschutzbestimmungen Cookies zulassen