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und Strafrecht in München

Befristung

Ist ein Arbeitsverhältnis befristet, so endet es automatisch mit Ablauf der Befristung. Die Vereinbarung einer Befristung im Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform und ist ohne Sachgrund nur bis zur Höchstdauer von zwei Jahren zulässig und darf auch innerhalb dieser zwei Jahre maximal dreimal verlängert werden.

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