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Strafbefehl

Echte Experten im Strafrecht

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Kanzlei für Strafrecht
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Der Strafbefehl

Eine der Hauptaufgaben eines Anwalts für Strafrecht ist die Beratung zum Einspruch gegen einen Strafbefehl. Ein erfahrener Strafverteidiger wägt hier Vor- und Nachteile eines Einspruchs ab. Bei einem Strafbefehl handelt es sich um ein förmliches Schreiben, in dem der Angeklagte ohne eine Gerichtsverhandlung bestraft wird. Der Strafbefehl hat dabei weitestgehend die Rechtsfolgen eines Urteils. Daher muss ein Anwalt bei einem Strafbefehl sowohl berücksichtigen, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren wahrscheinlich, als auch, ob die Strafe eher zu hoch oder zu niedrig angesetzt ist. Gegebenenfalls kann der Anwalt den Einspruch gegen den Strafbefehl auch auf die Rechtsfolgen, also die Höhe der Strafe beschränken.

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Strafrecht? Bei uns sind Sie richtig.

Entlastung der Gerichte

Der Strafbefehl dient in erster Linie der Entlastung der Strafgerichte: Im Bereich der Kleinkriminalität soll der Staat die Möglichkeit haben, Strafverfahren schnell und unkompliziert zu einem Abschluss zu bringen. Dies ist nur bei Vergehen möglich, Verbrechen können nicht mit einem Strafbefehl geahndet werden. Der Unterschied ist, dass Verbrechen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bestraft werden. Sieht das Gesetz niedrigere Strafen vor, handelt es sich um ein Vergehen.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Staatsanwalt bei Vergehen beim Strafrichter einen Strafbefehl beantragen kann. In diesem wird der zugrunde liegende Sachverhalt geschildert und eine Strafe verhängt. Zumeist handelt es sich hierbei um eine Geldstrafe, die allerdings durchaus auch von beträchtlicher Summe sein kann. In seltenen Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden, jedoch nur zur Bewährung.

Der staatlich erstrebte Entlastungseffekt für die Strafgerichte ist enorm: Es bedarf keines langwierigen Verfahrens, keines Gerichtstermins, keiner Zeugenvernehmung vor Gericht etc.

Entlastung auf Kosten des Angeklagten?

Doch diese Entlastung hat auch seinen Preis: Der Angeklagte wird verurteilt, ohne dass er vor einem Gericht seine Sicht der Dinge schildern konnte. Er wurde nie von einem Strafrichter gehört. Nicht selten konnte er seine Sicht der Dinge überhaupt noch nicht vorbringen, etwa wenn der Angeklagte – wozu wir übrigens sehr raten - bei der Polizei keine Angaben zur Sache gemacht hat.

Auch zeigt die Praxis, dass die Fälle, in denen Strafbefehle zum Einsatz kommen, sich gerade nicht nur auf Bagatellfälle und die sogenannte Massenkriminalität wie minimale Körperverletzungen oder „Schwarzfahren“ beschränkt. Unsere Erfahrung zeigt: Wohl wegen zunehmender Arbeitsüberlastung greifen Staatsanwälte häufig auch bei sehr komplexen Tatbeständen und durchaus gravierenden Straftaten zu diesem Mittel. Nicht selten führen Strafbefehle zu einer Vorstrafe und einer Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis.

2 Wochen Einspruchsfrist

Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach ist der Strafbefehl rechtskräftig.

In der Regel wird als nächster Schritt nach einem Einspruch der Strafrichter einen Termin zu einer mündlichen Verhandlung anberaumen. Es folgt also ein klassisches Gerichtsverfahren. Es besteht jedoch auch durchaus die Möglichkeit, noch vor einer Gerichtsverhandlung das Verfahren abzuwenden: Wenn dem Staatsanwalt oder Richter neue Informationen oder neue rechtliche Gesichtspunkte zukommen, die einer Strafbarkeit widersprechen, kann das Verfahren noch eingestellt werden.

Holen Sie sich professionellen Rat!

Wir empfehlen Ihnen dringend, einen erfahrenen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Dieser wird mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie herausarbeiten, um entweder durch eine Stellungnahme vorab das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder Ihnen in der Strafverhandlung zur Seite zu stehen.

Schließlich besteht auch die Möglichkeit, lediglich gegen die Höhe des Strafbefehls vorzugehen, wenn beispielsweise von einer falschen Höhe der Tagessätze ausgegangen wurde, weil etwa die Staatsanwaltschaft von einem höheren Einkommen des Beschuldigten ausgegangen ist. Für diesen Fall kann man den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken. Auch hier wird Ihnen ein guter Strafverteidiger weiter helfen.

Führen Sie sich vor Augen, dass der Richter bereits mit seiner Unterschrift auf dem Strafbefehl signalisiert hat, dass er von einer Strafbarkeit ausgeht, und die Strafe angemessen findet. Es gilt also, den Strafrichter umzustimmen, und hierfür sind juristisches Geschick und Erfahrung notwendig.

Dabei gilt es auch zu berücksichtigen, dass es hier nicht nur um eine Abwägung der Kosten geht. Wenn Sie einmal einen Strafbefehl oder eine Verurteilung akzeptiert haben, sehen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in Ihrer Akte diesen Eintrag, selbst wenn es sich noch um keine Vorstrafe handeln sollte. Sollten Sie in Zukunft wieder einmal im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, gelten Sie bereits als vorbelastet. Es kann schnell passieren, dass Sie in Zukunft unverschuldet sozusagen unter "Generalverdacht" stehen. Daher sollte man es sich immer genau überlegen, ob man einen Strafbefehl oder ein Strafurteil akzeptiert oder dagegen vorgeht.

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Sollten Sie Angeklagter in einem Strafbefehlsverfahren sein, beraten wir Sie gerne offen, ob in Ihrem Fall ein Einspruch Erfolg versprechend ist. Ist dies der Fall, werden wir in aller Regel Akteneinsicht beantragen und wie bei jedem Strafverfahren in Ruhe mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln und herausarbeiten, welches Vorgehen in Ihrem Fall zur optimalen Lösung führt.

Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

TK

Schnelle Einstellung eines Strafverfahrens

Nachdem gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eröffnet wurde, konnte Herr Rechtsanwalt Bartsch schnell eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Auskünfte und Beratung von Herrn Bartsch waren äußerst kompetent und sehr hilfreich. Nach dem Ergebnis der schnellen Einstellung war ich sehr erleichtert. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden!

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von
T.K.
,
Strafrecht

DZ

Serious and Professional

My experience with the Kanzlei Kupke und Stillfried was positive. They got well informed from the case, explained me the process, dealed with the corresponding authority, helpt organizing and gathering information, and reported back with a positive outcome. I would definitely recommend them.

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von
D.Z.
,
Strafrecht

BB

Hr.Bartsch hat mich in einer Strafrechtlichen Verhandlung vertreten.

Hr Bartsch war immer sehr nett und freundlich , wie nach Absprache sind wir in die Verhandlung rein. Am ende des Tages war unser ziel erreicht , ich hoffe das ich ihn nie wieder anrufen muss aber sollte es was geben wirst du mein Anwalt sein. Sehr zufrieden mit dem Endresultat.

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von
B.B.
,
Strafrecht

AD

sehr zu empfehlen

Netter, sachlicher, kompetenter Anwalt.

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von
A.D.
,
Strafrecht

DO

Perfekte Arbeit

Ich habe wegen einer mir vorgeworfenen Straftat im Internet einen Strafverteidiger gesucht und letztlich die per Fahrrad am einfachsten erreichbare Kanzlei gewählt, ohne zu wissen welche/r der dort tätigen RAe mir zugeteilt wird, auf gut Glück sozusagen. Anfangs war ich mir etwas unsicher, ob das die richtige Wahl war, da mir Herr Bartsch doch etwas jung erschien -ich selber bin 64- und somit noch zu wenig Erfahrung haben könnte. Doch weit gefehlt! Ohne seine Kompetenz, Beratung und Beharrlichkeit wäre ich jetzt wohl "rechtswirksam unglücklich". Nach der ersten Verhandlung sah es recht schlecht für mich aus, in der Revision lief dann aber alles so wie es Herr Bartsch vorausgesehen hat und ich bin wieder ein unbescholtener Bürger. Besser geht's nicht.

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von
D.O.
,
Strafrecht

BK

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Herr Bartsch hat mich sehr gut beraten, meine fragen wurden ausführlich beantwortet. Er war telefonisch erreichbar oder hat Rückmeldung innerhalb zugesagter Zeit ausgeführt. Meine Rechtsschutz wollte denn fall nicht übernehmen, ich war sehr erleichtert das ich Herr Bartsch gefunden habe und einen Honorarpauschale abschließen konnte. Ich bin sehr glücklich drüber das mein Verfahren eingestellt worden ist.

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von
B.K.
,
Strafrecht

FC

Bestens gelaufen

Herr Bartsch hat mich in einer Strafsache vertreten. Mit dem Ergebnis und seiner Kommunikation bin ich vollends zufrieden.

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von
F.C.
,
Strafrecht

NA

Top Anwalt

Herr Bartsch hat in meinem Fall sehr kompetent gehandelt und hat mich über alles genau informiert. Ein sehr vertrauensvoller und freundlicher Mensch und ein noch besserer Verteidiger wenn es ums Strafrecht geht. Top Arbeit. Lg

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N.A.
,
Strafrecht

MS

Strafrecht

Herr RA Bartsch hat mich ausgezeichnet vertreten. Er hat mich umfassend informiert und die weiteren Schritte mit mir besprochen. Über den positiven Ausgang bin ich sehr erfreut.

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von
M.S.
,
Strafrecht

CH

Sehr zufrieden

Herr Bartsch hat mich in meiner Angelegenheit schnell und super kompetent vertreten.

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C.H.
,
Strafrecht

BE

Verfahrenseinstellung

Durchdacht, effektiv, perfekt, kein "Klimmbimm"! Sehr gerne wieder, auch wenn ich darauf nicht hoffen möchte. 😳😅

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B.E.
,
Strafrecht

AB

Beste Beratung, bestes Ergebnis

Auf diesem Weg möchte ich mich nochmals ganz herzlich für Ihre Tätigkeit bedanken. Am Anfang war ich etwas skeptisch da Sie ja noch sehr jung sind, liess mich aber schnell vom Gegenteil überzeugen.

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von
A.B.
,
Strafrecht

HR

Schnelle, präzise, effiziente Beratung

Herr Bartsch hat die komplexen Zusammenhänge rasch und lösungsorientiert aufgegriffen, sodass das laufende Verfahren gegen mich in kürzester Zeit eingestellt wurde.

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von
H.R.
,
Strafrecht

AG

Sehr hilfsbereit und menschlich!!

Herr Rechtsanwalt von Stillfried ist ein absolut kompetenter und sympathischer sehr guter Anwalt. Ich fühlte mich in meinen Fragen voll zufrieden und er hat sich sofort um meine Angelegenheiten gekümmert. Toller Anwalt und nur bestens weiter zu empfehlen. Grüß Alexander Groß.

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von
A.G.
,
Strafrecht

MD

Sehr guter Anwalt

Herr Graf von Stillfried hat sich sehr schnell und unkompliziert mit meinem Fall auseinandergesetzt, er stand mir bei meiner fast schon aussichtslosen Situation immer mit professionellem Rat bei. In meinem Fall hat Herr Graf von Stillfried das bestmögliche Resultat erreicht. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Graf von Stillfried sehr zufrieden, daher kann ich ihn nur weiter empfehlen.

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von
M.D.
,
Strafrecht

MM

Verzwickte Angelegenheit.

Herr Stillfried war ein sehr engagierter Anwalt, der sich in meiner Sache sehr eingesetzt hat. Er hat im Dialog mit dem Gericht besonnen kommuniziert. Dadurch konnten alle Fristen eingehalten werden und notwendigen Unterlagen beschafft werden, die zu meiner Entlastung beitrugen. Ich bedanke mich für den kompetenten Einsatz.

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von
M.M.
,
Strafrecht

FE

BtMG - schnell und absolut zufriedenstellend

Der Anwalt Herr von Stillfried hat mich in einer Sache bzgl BtMG überaus zuvorkommend und absolut fair beraten und sich um die Sache gekümmert. Weder hatte ich das Gefühl, dass er zuviel Zeit investierte, noch, dass er der Sache mit zu wenig Aufmerksamkeit nachgeht. Die Sache war schnell erledigt und das zu meiner absoluten Zufriedenheit. Ich hoffe zwar, dass ich einen Anwalt nicht mehr brauchen werde, aber falls, wird er meine erste Wahl!

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F.E.
,
Strafrecht

FF

Erschleichen von Leistungen

Sehr kompetenter Anwalt, der sich intensiv mit dem Thema Strafrecht auskennt und mich sehr kurzfristig und kompetent beraten hat. Vielen Dank dafür.

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von
F.F.
,
Strafrecht

DL

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Graf von Stillfried hat mir durch eine schwere Situation geholfen, die zunächst gar nicht gut für mich aussah, in der ich mich jedoch stets im Recht sah. Er hat mit seiner Kompetenz und seinem Fachwissen alles erreicht, was ich mir erhofft hatte. Top Anwalt, kann ich nur weiterempfehlen.

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von
D.L.
,
Strafrecht

MM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr von Stillfried ist ein sehr kompetenter Anwalt, nicht nur fachlich sondern auch menschlich. Er konnte mir jede Frage beantworten und hatte ein schnelles Arbeitstempo. Ich bin mit dem Abschluss der Verhandlung sehr zufrieden gewesen. In allen Punkten nur zu empfehlen!!

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von
M.M.
,
Strafrecht
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