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Elternzeit

Häufig kommt es zu Schwierigkeiten oder Missverständnissen im Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes und der daran anschließenden Elternzeit bzw. bei der Rückkehr einer Mutter oder eines Vaters an den Arbeitsplatz nach Ende der Elternzeit.

Anspruch auf Elternzeit und Rückkehr - Kündigungsschutz

Mutter mit Kind am Laptop

Jedes Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, wovon ein Jahr noch bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden kann. Während der Elternzeit und auch bereits einige Wochen davor gibt es für den Arbeitnehmer einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückkehr an seinen bisherigen Arbeitsplatz nach Ende der Elternzeit. Dies führt häufig zu Problemen, etwa wenn der Arbeitgeber die Befristung für die Elternzeitvertretung vertraglich schlecht geregelt hat oder wenn die Elternzeit verlängert wurde.

Teilzeit während Elternzeit: Die Elternteilzeit

Da man während der Elternzeit auch einen Anspruch auf Elternteilzeit hat, sofern beim Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind, kann der Arbeitnehmer Antrag auf vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit auf 15 bis 30 Stunden verlangen. Der Vorteil der Elternteilzeit für Arbeitnehmer gegenüber der "normalen" Teilzeit ist, dass nach dem Ende der Elternteilzeit wieder ein Anspruch auf die Arbeitszeit vor der Elternzeit besteht, während eine Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz eine endgültige Reduzierung der Arbeitszeit vorsieht, es also keinen Weg zurück gibt, außer der Arbeitgeber würde zustimmen.

Ablehnung nur bei „dringenden betrieblichen Gründen"

Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme der Elternteilzeit ist, dass hier der Arbeitgeber nur im Falle von entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründen die Reduzierung der Arbeitszeit verhindern kann, während bei einem Teilzeitantrag außerhalb der Elternzeit schon bei entgegenstehenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann, wenn diese nicht dringend sind.

Undurchsichtige Rechtslage

Die Rechtslage hat sich im Zusammenhang mit den Themen Elternzeit und Elternteilzeit in letzter Zeit häufig geändert. Daher empfiehlt es sich, vor Beantragung einer Elternteilzeit rechtzeitig mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu sprechen, wenn es absehbar ist, dass der Arbeitgeber einer Rückkehr des Arbeitnehmers nicht positiv gegenübersteht.

Teilzeit nach der Elternzeit

Auch im Anschluss an die Elternzeit ist man als Vater oder Mutter insofern geschützt, als dass man in vielen Fällen einen Teilzeitjob auch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz durchsetzen kann.
Achtung: hier ist genau zwischen Teilzeit während der Elternzeit, die sich nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit richtet, und Teilzeit nach der Elternzeit, die sich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz richtet, zu unterscheiden. Auch hier hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht, sich zurecht zu finden und Ihren Anspruch auf Teilzeit durchzusetzen.

Gerne sind wir für Sie da!

Bei Ihren Fragen rund um das Thema Elternzeit, vom Antrag bis zur Rückkehr in den Betrieb, bei Teilzeit während oder nach der Elternzeit, stehen wir Ihnen gerne zur Seite um Ihre Interessen optimal zu vertreten!

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