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Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung – das müssen Arbeitgeber beachten

Arbeitgeber geraten zuweilen aufgrund betrieblicher Erfordernisse in eine Situation, die die unveränderte Weiterbeschäftigung aller Arbeitnehmer unmöglich macht. In solchen Fällen wird der Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung treffen, die letzten Endes zur betriebsbedingten Kündigung einzelner Arbeitnehmer führt. Für eine solche Entscheidung bestehen jedoch strenge gesetzliche Vorgaben aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), insbesondere muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Was eine Sozialauswahl ist und welche Kriterien zu berücksichtigen sind, erläutern wir in diesem Beitrag.

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