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BAG: Arbeitgeber zur Zeiterfassung am Arbeitsplatz verpflichtet

„Völlig überraschend“ und „gleich einem Paukenschlag“ – so kommentiert die Presse das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21), wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter mittels eines Zeiterfassungssystems aufzuzeichnen. Was hinter dem Urteil steckt, warum es tatsächlich überhaupt nicht überraschend kam und welche Konsequenzen sich daraus für Vertrauensarbeitszeit, Homeoffice & Co ergeben, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Junge Frau an Zeiterfassungssystem

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