BAG-Urteil: Verkürzter Urlaubsanspruch nach Freistellung aufgrund fehlender Impfung
Um pflegebedürftige Menschen vor einer Infektion während der Corona-Pandemie zu schützen, trat im März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich mussten einen Nachweis über die Impfung erbringen. Wurde ein entsprechender Nachweis nicht erbracht, so wurden die Beschäftigten in den überwiegenden Fällen von ihrem Arbeitgeber freigestellt. Wie sich diese Freistellung auf den Urlaubsanspruch des jeweiligen Arbeitnehmers auswirkt, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mittlerweile entschieden. Zwar ist die Corona-Pandemie nun schon einige Zeit her, doch können aus den Entscheidungen über hierbei arbeitsrechtlich relevante Fragen wichtige Parallelen gezogen werden, zum Beispiel für den heutigen Umgang mit der Masernimpfpflicht für Beschäftigte in Kitas und Schulen.

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