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Diskriminierung

Im Arbeitsrecht gilt ein Diskriminierungsverbot. Der Arbeitgeber ist, wie auch der Betriebsrat, zur gleichmäßigen Behandlung aller im Betrieb Arbeitenden verpflichtet. Er darf beispielsweise nicht wegen des Geschlechts benachteiligen.

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Person im Rollstuhl in einem Flur

EuGH: Ausweitung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen in der Probezeit

Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz, dies ist weitreichend bekannt. Nicht so weit verbreitet ist hingegen, dass der Schutz in den ersten sechs Monaten der Probezeit bzw. Wartezeit nach deutschen Recht gerade nicht besteht. Ein neues Urteil des EuGH könnte das allerdings je...
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