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Diskriminierung
Im Arbeitsrecht gilt ein Diskriminierungsverbot. Der Arbeitgeber ist, wie auch der Betriebsrat, zur gleichmäßigen Behandlung aller im Betrieb Arbeitenden verpflichtet. Er darf beispielsweise nicht wegen des Geschlechts benachteiligen.


Mangelnde Sprachkenntnisse oder ethnische Diskriminierung?

Beschränkung auf bestimmtes Geschlecht bei Stellenausschreibungen

Altersdiskriminierung trifft auch junge Menschen

EuGH stärkt den Viktimisierungsschutz

Geschlechterdiskriminierung im Schuldienst rechtens?

BAG dämmt den Rechtsmissbrauch im Antidiskriminierungsgesetz ein

Der „Chefarzt Fall“ - BAG beschränkt religiös begründete Kündigungen
